Musikindustrie, die Staatsanwaltschaft und Du

In diesem VideoTutorial wird gezeigt, wie die Musikindustrie an die Daten der P2P-Nutzer kommt. Mittels eines Tricks läßt sich die Staatsanwaltschaft zum Hilfsscherrif degradieren. Nicht alle Staatsanwaltschaften fallen darauf rein. Sie sollten hier kein unnötiges Risiko eingehen.

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6 Kommentare bisher »

  1. Charles_Whitman sagt

    am 13. Mai 2008 @ 13:21

    falsches video zum titel?

    ansonsten super wie immer ;)

  2. admin sagt

    am 13. Mai 2008 @ 13:54

    Sorry, ist gefixt. Jetzt wird das richtige Video gezeigt.

  3. kilroy sagt

    am 18. Mai 2008 @ 23:42

    Das ist doch pure Dampfplauderei!

    Die Staatsanwaltschaft jeglicher Demokratie hat weder die Interessen der Musikindustrie noch jene des illegalen Downloaders zu vertreten, sondern ausschließlich die Einhaltung bestehender Gesetze des betreffenden Landes zu überprüfen und im Nichteinhaltungsfalle zur Anzeige zu bringen.
    Die Kosten für den Steuerzahler sind dabei hoffentlich völlig irrelevant:
    Wer zu schnell fährt, ist zu bestrafen – und nicht der Anbieter jenes Autos, das zu schnell fahren kann, – oder?

    Die Staatsanwaltschaft hat diese Gesetze weder beschlossen noch die Möglichkeit, diese zu interpretieren. Wenn Sie hier also unterschiedliche Reaktionen verschiedener Staatsanwaltschaften zu erkennen glauben, dann rufen Sie doch den Verfassungsgerichtshof (oder wie der immer in Deutschland heißen möge) an!

    Aber kriminalisieren Sie hier nicht Staatsanwälte bestimmter Gerichtshöfe, sondern jene Schmarotzer, die permanent gegen die Urheberrechte verstoßen!
    Aber Ihnen fällt offensichtlich kein absoluter Hit-Hammer, kein Roman, kein Gedicht, keine Oper u. dgl. ein, – die Rechte daran würden Sie wohl – mit Fug und Recht! – mit Zähnen und Klauen zu verteidigen versuchen!

    PS:
    Ich vertrete hier nicht die Interessen der völlig rückständigen Musikindustrie, die die Zeichen der Zeit seit ca. 20 Jahren verschlafen hat.
    Ich mag es nur nicht, wenn ein gewisser Doktor Besser Wiss sich in seiner ungebildeten Ignoranz bestehende Gesetze ignoriert…

  4. admin sagt

    am 19. Mai 2008 @ 0:54

    @kilroy:
    Dem Rechtsanwalt ungebildete Ignoranz vorzuwerfen halte ich fuer gewagt.

    Er stellt klar (und das Video reflektiert seine Sichtweise), dass jede Staatsanwaltschaft dem Gesetz folgt, ob Sie aktiv wird oder nicht. Insoweit hält sie sich in jedem Fall an das Gesetz.

    NUR: Der Rechtsanwalt sagt, dass die Staatsanwaltschaft eigentlich nur aktiv werden sollte, wenn a.) ein oeffentliches Interesse besteht und/oder b.) das Verfahren 10 Minuten nach der Adressermittlung NICHT eingestellt wird.

    Der Punkt ist also, dass die Staatsanwaltschaft die Kohle rauswirft (um das Verfahren zu eroeffnen) und dann es wieder einstellt. Und das, obwohl sie schon vorher weiss, dass sie es wieder einstellen wird.

    Ansonsten bin ich ganz Ihrer Meinung bzgl. des “Hammer-Hits” und des “Fug und Recht” bzgl. der Musikindustrie(MI). Aber das sollte die MI genauso selbst bezahlen wie alle anderen auch. Und der MI stehen die gleichen Gesetze wie allen anderen zur Verfügung um sich “Recht” zu verschaffen.

    Das sich die Staatsanwaltschaft instrumentalisieren läßt ist der eigentlich Punkt.

    Aber die Sache hat ein rechtliches Nachspiel in einem ähnlich gelagerten Fall. Hier wurde gegen den Staatsanwalt (weil er sich nicht hat instrumentalisieren lassen) Anzeige erstattet. Man darf gespannt sein.

  5. admin sagt

    am 25. Mai 2008 @ 22:02

  6. Musik Blog sagt

    am 20. April 2009 @ 17:42

    Musikindustrie, die Staatsanwaltschaft und Du…

    Da das Thema leider immer noch aktuell ist, folgende zwei Videos mit der Überschrift: “Musikindustrie, die Staatsanwaltschaft und Du“. Technisch ist das ganze an der ein oder anderen Stelle stark vereinfacht, so versteht es aber denke ich …

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